Tempolimit in Italien für Gespanne und Wohnmobile

Die auf der Autobahn in Italien geltende Geschwindigkeit giltnicht für Gespanne mit Anhänger, Wohnwägen oder Lastkraftfahrzeuge. Sie dürfen auf italienischen Autobahnen nicht so schnell fahren.

Für PKW mit Anhänger oder Wohnwagen gilt: 

Innerorts: 50 km/h 
Auf Landstraßen: 70 km/h 
Auf Schnellstraßen: 70 km/h 
Auf der Autobahn: 80 km/h

Die Geschwindigkeit in Italien ist innerorts auf 50 km/h festgelegt. 
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, aber weniger als 12 Tonnen gilt: 

Innerorts: 50 km/h 
Auf Landstraßen: 80 km/h 
Auf Schnellstraßen: 80 km/h 
Auf der Autobahn: 100 km/h

Bußgeldbescheid aus Italien - rechtzeitig bezahlen 
Auch ein Bußgeldbescheid aus Italien muss bezahlt werden. Zwischen den meisten EU-Ländern gibt es längst Vereinbarungen, die es ermöglichen, Bußgelder auch von ausländischen Fahrern einzutreiben. Häufig kommt hier noch eine Verwaltungsgebühr dazu. Wenn Sie einen Strafzettel aus Italien rechtzeitig bezahlen, vermeiden Sie unnötige Verzögerungsgebühren.

Bestimmungen für Auto & Wohnwagen

  • Ein Verbandskasten ist mitzuführen, am besten der Norm DIN13164 entsprechend, der gilt in allen europäischen Ländern.
  • Zwei Pannendreiecke sind mitzuführen, eines für das Auto und ein zweites für den Wohnwagen.
  • Zumindest eine Warnweste griffbereit im Auto mitführen. Zudem muss jeder Insasse der das Auto außerhalb des Ortsgebietes verlässt, eine Warnweste tragen. Rechnen Sie lieber für jeden der mitfährt, eine Weste ein.
  • Kinder die leichter als 36 kg oder kleiner als 1,5 Meter sind, benötigen einen Kindersitz. Kinder die leichter als 9 kg sind, müssen auf einem nach hinten ausgerichteten Kindersitz Platz nehmen.
  • Außerhalb des Ortsgebietes muss man das Abblendlicht einschalten, auch am Tag!
  • Am Wohnwagen muss ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angebracht sein. 
    Aber es gilt Folgendes zu beachten: In Österreich ist ein solcher Aufkleber nicht vorgesehen. Daher ist dieser, um Problemen mit der Exekutive vorzubeugen, auf österreichischem Bundesgebiet zu entfernen.