EURO ersetzt KUNA

Kroatien hat mit 1. Jänner 2023 die Gemeinschaftswährung eingeführt – Euroraum zählt nun 20 Mitglieder – Zudem per 1. Jänner 2023 Beitritt zum Schengen-Raum – Damit entfallen bei der Einreise in das bei den Österreicherinnen und Österreichern beliebte Urlaubsland die Passkontrollen.

10 Jahre nach seinem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 ist Kroatien seit 1. Jänner 2023 Teil des Euroraums: Mit dem Jahreswechsel 2022/2023 hat das Land den Euro anstelle der bisherigen Landeswährung Kuna eingeführt. Zeitgleich trat der Staat an der Adria dem grenzkontrollfreien Schengen-Raum bei.

Euro-Einführung bringt Wegfall von Wechselgebühren und mehr Preistransparenz

Mit der Einführung des Euro in Kroatien – zuletzt hatte Litauen als 19. Land 2015 die Gemeinschaftswährung übernommen – wächst die Eurozone auf 20 EU-Mitgliedstaaten. Insgesamt 347 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger nutzen die gemeinsame Währung. Der Wechselkurs ist festgelegt: Ein Euro entspricht 7,53450 Kuna. Bis 15. Jänner 2023 besteht eine Übergangsfrist, in der noch in Kuna bezahlt werden kann und das Wechselgeld in Euro ausgegeben wird. Die kroatischen Euro-Münzen setzen der bisherigen Kuna ein Denkmal: Denn "Kuna" heißt "Marder" – und auf den neuen kroatischen Ein-Euro-Münzen ist ein Marder abgebildet.

Die Euro-Einführung macht somit das Reisen in das für die Österreicherinnen und Österreicher beliebte Urlaubsland leichter: Denn damit entfallen der Geldwechsel sowie allfällige Wechselgebühren und Kursverluste. Davon profitiert Österreich – als zweitgrößter ausländischer Investor in Kroatien – auch als Exportland. Kroatien und Österreich verbinden enge Wirtschaftsbeziehungen, rund 800 österreichische Niederlassungen sind vor Ort in fast allen Sektoren tätig.

Kroatien zudem Mitglied des Schengen-Raums

Kroatien ist seit 1. Jänner 2023 das 27. Mitglied des Schengen-Raums. Mit dem Beitritt zum Schengen-Raum entfallen an den Land- sowie an den See-Binnengrenzen mit Slowenien, Ungarn und Italien die Personenkontrollen. 

Quelle: Bundeskanzleramt