Frankreich: Winterreifenpflicht vom 1. November bis 31. März

Die Winterreifenpflicht gilt jeden Winter. Erstmalig trat die Regelung am 1.11.2021 in Kraft und wird nun jährlich gelten.

Ab dem 1. November ist es in den bergigen Regionen des Landes (Alpen, Zentralmassiv, Jura, in den Pyrenäen, den Vogesen oder auf Korsika) Pflicht , dass Pkws, Nutzfahrzeuge und Reisemobile mit vier Winterreifen ausgestattet sein oder Schneeketten aus Metall oder Textil mitführen müssen, mit denen mindestens zwei Antriebsräder ausgerüstet werden können. Diese Regel gilt jeweils bis zum 31. März.

In Frankreich müssen geeignete Winterreifen auch als solche gekennzeichnet sein. Man erkennt sie am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Bis zum 01.11.2024 gibt es eine Übergangsfrist, in der auch Reifen, die nur über die Bezeichnung „M+S“ und nicht über das Alpine-Symbol verfügen, als geeignete Winterreifen gelten.

Bei Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht in Frankreich droht ein Bußgeld in Höhe von 135 €. Des Weiteren kann das Fahrzeug stillgelegt werden, falls eine Weiterfahrt zu gefährlich erscheint. Bei einem Versicherungsfall wird eine mangelhafte Reifenausstattung ebenfalls miteinbezogen.

Quellen:
Zentrum für europäischen Verbraucherschutz e.V.
F.I.C.C.