Frankreich: "Toter-Winkel"-Aufkleber Pflicht

Jeder der ein großes oder schweres Fahrzeug lenkt, kennt ihn, den "toten Winkel" in welchem Fußgänger oder Radfahrer häufig übersehen werden. Frankreich schreibt seit Jahresanfang an Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Warnhinweis für den toten Winkel vor. Wohnmobile mit über 3,5 Tonnen sind von dieser Verordnung ebenfalls betroffen, auch ausländische Camper werden in die Pflicht genommen.

Erhältlich sind die vorgeschriebenen Aufkleber an grenznahen Tankstellen und im Online-Handel. Die Kennzeichnung muss an den Seiten und am Heck sichtbar angebracht sein. Es sind somit insgesamt 3 Aufkleber anzubringen, die im Handel erhältlichen Aufkleber sollten die Maße 28 x 17 cm besitzen.

Wohnmobilfahrern wird empfohlen, den Aufkleber mit dem Bus-Symbol zu verwenden (es gibt zwei Varianten, LKW oder BUS), da es sich um Personen- und nicht Güterbeförderung handelt.

Bußgeld bei Missachtung der Verordnung ab EUR 135,00. Hier gilt jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2021. Wohnmobilfahrer werden vorerst nur dann bestraft, wenn gar kein Aufkleber vorhanden ist, ansonsten bleibt es bis Ende der Übergangsfrist in der Regel bei einer Ermahnung.

Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge (KFZ und Anhänger) über 3,5 Tonnen. Gespanne sind hier nicht explizit genannt. Die Kennzeichnung ist somit nur dann an einem Zugfahrzeug bzw. Anhänger anzubringen, wenn eines der beiden Fahrzeuge, oder jeweils beide, eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.