Schweiz

 

Optimale Reisezeit

Je nach Region - Zürich: Mai bis September, Genf: Juni bis August, Sankt Moritz: ganzjährig

Elektrischer Strom

230 Volt/50 Hertz Wechselstrom, meist dreipolige Stecker (Zwischenstecker erforderlich)

Wildcampen/Freies Campen

Offiziell verboten, in einigen Kantonen jedoch mit Erlaubnis des Landeigentümers bzw. der örtlichen Polizei zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt.

Einreise mit Hund

EU-Heimtierausweis, zudem muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und einen gültigen Impfschutz für Tollwut besitzen. Bei Kennzeichnungen vor Juli 2011 ist auch eine gut lesbare Tätowierung ersatzweise möglich. Besondere Bestimmungen gibt es für Welpen. Die Einreise eines Hundes (12 Wochen oder jünger) ist problemlos. Die jungen Welpen dürfen ohne Impfungen einreisen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie gemeinsam mit ihrer Hundemutter einreisen. Hunde welche jünger als 56 Tage sind, dürfen nicht einreisen.

Länderspezifische Reiseinformationen

U.a. die aktuelle Sicherheitseinstufung, aktuelle Hinweise und Basisdaten kann man nachschlagen auf:

Österreich: Länder A bis Z – BMEIA - Außenministerium Österreich

Deutschland: Länder - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr gut.

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Bei Urlaub in der Schweiz ist im Falle einer plötzlichen Erkrankung die kostenlose Behandlung – mit Ausnahme ausländischer Selbstbehalte – durch die jeweiligen Schweizer Vertragseinrichtungen garantiert.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU-und EFTA-Staatsbürger. 

Die zahlreichen Apotheken erkennt man an dem grünen, meist leuchtenden Kreuz

Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Es können weder alle medizinischen Aspekte abdecken noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Straßenverkehr

Im Sommer ist der Straßenzustand in der Schweiz normalerweise gut und die meisten Bergpässe sind befahrbar. In den Wintermonaten sind Winterreifen nicht obligatorisch, aufgrund Haftungsansprüchen ist jedoch empfohlen, von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren.

Gasanlagen-Informationen/Verfügbarkeit Gasflaschen

Es besteht die Möglichkeit, für die Zeit des Aufenthalts eine Schweizer Ausführung mit Druckregler zu mieten, da Gasflaschen nur in Ausnahmefällen über einen Adapter befüllt werden können. Informationen hierfür erhält man beim örtlichen Flüssiggashandel oder bei Shell Gas.

FKK
Die Kantone sind für die Gesetzgebung bezüglich des öffentlichen Nacktseins in der Schweiz zuständig. Im Allgemeinen ist das hüllenlose Sonnenbaden oder Schwimmen möglich, sofern sich andere Personen nicht daran stören. Allerdings gibt es in den meisten Kantonen den Tatbestand des "unanständigen Benehmens".