Zusammenfassung der Stellungnahme des Finanzministeriums zur Bürgerinitiative
„Neuberechnung der NoVA für Wohnmobile“
17.09.2025
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zur Bürgerinitiative betreffend die Evaluierung und Neuberechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Wohnmobile Stellung genommen:
- Einstufung von Wohnmobilen: Wohnmobile fallen rechtlich in die Fahrzeugklasse M1 (wie PKW), wenn sie bestimmte Ausstattung wie Sitzgelegenheiten, Schlaf- und Kochmöglichkeiten sowie Stauraum aufweisen. Daher wird die NoVA nach den Regeln für PKW berechnet.
- Berechnung der NoVA: Da bei Wohnmobilen oft keine CO₂-Werte vorliegen oder diese sehr hoch sind, wurde eine Sonderregelung eingeführt. Der CO₂-Wert kann wahlweise durch das Doppelte der Motorleistung (kW)ersetzt werden. In solchen Fällen beträgt der Steuersatz mindestens 16 %. Diese Regelung stellt Wohnmobile im Vergleich zu PKW mit ähnlich hohen Emissionswerten bereits begünstigt dar.
- Keine Ausweitung von Befreiungen: Die mit Juli 2025 eingeführte NoVA-Befreiung für klassische Handwerkerfahrzeuge (N1) gilt nicht für Wohnmobile. Eine Befreiung weiterer Fahrzeugklassen sei aus budgetären und klimapolitischen Gründen nicht vorgesehen.
- Laufende Evaluierung: Das BMF räumt ein, dass bei Wohnmobilen durch ökologische Anpassungen der letzten Jahre eine höhere Steuerbelastung entstehen kann. Es wird jedoch betont, dass die Regelungen laufend evaluiert und in zukünftigen Fachdebatten berücksichtigt werden.
Update: Die NoVA-Bürgerinitiative ist im Parlament – jetzt zählt jede Stimme!
26.05.2025
Der erste Schritt ist getan: Dank der zahlreichen Unterstützung konnte die Bürgerinitiative mit weit mehr als 500 Unterschriften erfolgreich bei der Parlamentsdirektion eingereicht werden.
Nun ist die Initiative offiziell online abrufbar und kann weiterhin unterstützt werden.
Jetzt online unterstützen und Stellung nehmen
Am 26. Juni steht die Initiative im parlamentarischen Ausschuss auf der Tagesordnung.
Bis dahin zählt jede Stimme – und jede Stellungnahme hilft, das Anliegen zu stärken!
Ein Video von der Übergabe an das Parlament ist auf der Facebook- und Instagram-Seite des CCA zu sehen.
CCA, ÖCHV & Adventure Allrad Austria starten Initiative zur Änderung der NoVA-Berechnung für Wohnmobile/Reisemobile
Wir sprechen uns entschieden gegen die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Wohnmobile/Reisemobile aus, insbesondere gegen die geplanten jährlichen Erhöhungen der NoVA bzw. die gegenwärtige Berechnungsmethode für Wohnmobile/Reisemobile in Österreich. Diese Maßnahme trifft eine wachsende Gemeinschaft von Menschen, die das Reisen mit dem Wohnmobil/Reisemobil als Alternative zu Flugreisen, Kreuzfahrten und Hotelaufenthalten schätzen. Auch die daraus resultierenden wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteile für die österreichische Reisemobilbranche (Service- und Handelsbetriebe) sind immens.
Begründung:
1. Förderung des nachhaltigen Tourismus: Wohnmobile bieten die Möglichkeit, die Schönheiten Österreichs und Europas auf eine Art und Weise zu entdecken, wie es sonst kaum möglich ist. Die geplanten NoVA-Erhöhungen würden aber gerade diese Form des Reisens weiter erschweren und verteuern.
2. Belastung der Bürger: Die NoVA stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für Privatpersonen und insbesondere für Familien dar, die ein Wohnmobil anschaffen möchten. Für viele ist das Wohnmobil nicht nur ein Freizeitfahrzeug, sondern ein wichtiges Mittel, um kostengünstig und flexibel Urlaub im Inland und umgebenden Ausland machen zu können.
3. Unangemessene Besteuerung: Die Berechnung der NoVA für Wohnmobile basiert auf allgemeinen Annahmen über den CO2-Ausstoß und den Verbrauch solcher Fahrzeuge. Diese Berechnungsmethode ist aus unserer Sicht für Wohnmobile nicht adäquat, da es sich bei Wohnmobilen nicht um ein reines Transportmittel, sondern um eine mobile Urlaubs- und Freizeiteinrichtung handelt.
4. Negative wirtschaftliche Auswirkungen: Eine Erhöhung der NoVA könnte zu einem weiteren Rückgang der Neuzulassungen von Wohnmobilen führen, was sich negativ auf die gesamte Branche, vom Fahrzeugbau bis zu den Campingplätzen, auswirken könnte. Auch der Tourismus, vor allem in ländlichen Regionen, könnte durch weniger Reisende stark leiden, wobei eine adäquate Berechnung der NoVA für Wohnmobile/Reisemobile zu einem deutlichen wirtschaftlichen Aufschwung der Branche führen könnte.
5. Freiheit der individuellen Lebensgestaltung: Viele Menschen nutzen Wohnmobile nicht nur für Urlaubsreisen, sondern auch für ein flexibles und mobiles Leben. Die Erhöhung der NoVA würde diese Lebensform erheblich verteuern und damit in die persönliche Freiheit der Menschen eingreifen.
Unsere Forderung:
Wir fordern eine umfassende Evaluierung und angemessene Bewertung der NoVA im Hinblick auf die spezielle Nutzung von Wohnmobilen. Wir schlagen vor, alternative Ansätze zur Förderung dieser Reiseform zu entwickeln, die ohne zusätzliche finanzielle Belastung der Bürger auskommen.