2012 – das ist neu im Straßenverkehr
Gemeinsam mit den ARBÖ ExpertInnen hat der CCA hier die wichtigsten Neuheiten für VerkehrsteilnehmerInnen zusammengefasst.
Änderungen in Österreich
- Neu seit 1. Januar 2012: Rettungsgasse
Die Neuerung schlechthin, um den Einsatzkräften einen "Vorstoß" zur Unfallstelle zu ermöglichen, müssen Autofahrer künftig eine Rettungsgasse bilden. Bildet sich auf Autobahnen oder Schnellstraßen ein Stau, so müssen sich die Verkehrsteilnehmer der linken Spur äußerst links aufhalten, und die Fahrzeuge der Spuren rechts davon fahren so weit wie möglich nach rechts, auch auf den Pannenstreifen. Das unbefugte Befahren der Rettungsgasse sowie deren Nichtbildung kostet bis zu 2.180 Euro.
- Ab 1. Februar 2012 hat die neue, petrolfarbene Autobahnvignette an der Scheibe zu kleben, denn die mangofarbene Vignette von 2011 gilt nur bis 31. Jänner 2012. Die Preise: Die 2-Monats-Vignette für PKW kostet 23,40 Euro, die 10-Tages-Vignette acht Euro. Für Motorräder kostet die 2-Monats-Vignette 11,70 Euro und die 10-Tages-Vignette 4,60 Euro. Für die Jahresvignette müssen Autofahrer 77,80 Euro bezahlen, Motorradfahrer 31 Euro.
- Ab 1. März 2012 wird Parken in Wien empfindlich teurer. Für eine halbe Stunde Parkzeit zahlt man künftig einen Euro, statt bisher 60 Cent, eine Stunde kostet zwei Euro und vier Euro zahlt man für zwei Stunden Parkzeit. Falschparker werden ebenfalls kräftiger zur Kasse gebeten: 36 Euro statt bisher 21 Euro werden eingehoben. Das Parkpickerl für Anrainer wird im Gegenzug billiger. Statt 135 Euro zahlt man künftig 120 Euro - nicht gerade eine Erleichterung, wenn man die Relation betrachtet.
- Neu ab 15. Juni 2012: Keine Miteintragung der Kinder mehr im Reisepass der Eltern. Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass.
Änderungen im Ausland
- Neu ab voraussichtlich Sommer 2012: L17-Zusatz wird in Deutschland wieder anerkannt.
Wie das Berliner Verkehrsministerium dem ARBÖ bestätigte, wird noch im ersten Halbjahr 2012 die österreichische L17-Fahrerlaubnis in Deutschland wieder anerkannt. Österreichische Jugendliche, die im Besitz einer Lenkerberechtigung für Pkw (Klasse B) sind und das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, konnten seit 1. Juli 2011 nicht mehr mit dem Auto nach Deutschland fahren, da die Nachbarn den L17-Zusatz im Führerschein nicht mehr anerkennen wollten. Der ARBÖ protestierte daraufhin energisch für viele betroffenen Jugendlichen - mit großem Erfolg. Der ARBÖ freut sich über das Umdenken der deutschen Behörden, denn schließlich ist das Fahrgeschick von Jugendlichen nicht davon abhängig zu machen, ob die Straße mit österreichischen oder deutschen Steuergeldern finanziert wurde.
- Ab 1. November 2012 gibt es Neuerungen, was Pkw-Reifen anbelangt. Alle Reifen, die in der EU verkauft werden, müssen mit einer Kennzeichnung versehen sein, die über Rollwiderstand, Nassbremsen und Abrollgeräusch. Pflicht ist auch ein Reifendruck-Kontrollsystem für alle neu typisierten Klasse M1-Modelle.
- Neu seit 1. Januar 2012 in der Schweiz: Höhere Strafen für Mautpreller. Wer seit Jahresbeginn ohne Vignette auf einer Schweizer Autobahn erwischt wird, zahlt 200 Schweizer Franken (SF), anstatt 100 SF.
- Neu seit 1. Januar 2012 in Liechtenstein: Beitritt zum Schengen-Raum, somit fallen die Grenzkontrollen seit Jahresbeginn weg.
- Neu seit 1. Januar 2012 in Deutschland: Umweltzonen und Zonenbefahrung. In München, Frankfurt, Osnabrück, Krefeld und Stuttgart darf man nur mehr mit grüner Plakette einfahren. Alle anderen Fahrzeuge dürfen nicht mehr in die Städte. Außerdem plant man im kommenden Jahr in Baden-Württemberg neue Umweltzonen einzurichten.
- Neu ab sofort zur Strafverfolgung: Es gibt einen Rahmenbeschluß zur EU-weiten Vollstreckung von Bußgeldern. Die noch fehlenden Länder Belgien, Irland, Italien und Griechenland sollen im Laufe des Jahres 2012 folgen.
Auto und Verkehr:
- Gerade jetzt in Haupturlaubszeit gilt es, eines zu beachten: Seit 01.01.2012 ist die "Rettungsgasse" zu bilden. Bildet sich auf Autobahnen oder Schnellstraßen ein Stau, so müssen sich die Verkehrsteilnehmer der linken Spur äußerst links aufhalten, und die Fahrzeuge der Spuren rechts davon fahren so weit wie möglich nach rechts, auch auf den Pannenstreifen. Das unbefugte Befahren der Rettungsgasse sowie deren Nichtbildung kostet bis zu 2.180 Euro.
- Ab November 2012 müssen Reifenhersteller für ihre Reifen das "Reifenlabel" bekanntgeben (Bremswerte, Rollwiderstand etc.).
- Taxis sind nun rauchfrei, Blindenhunde müssen mitgeführt werden, und ab April 2012 werden nur mehr emissionsarme Taxis zugelassen.


